Beitrags- & Gebührenordnung des Turnvereins „Einigkeit“ 1900 e.V. Netphen
gültig ab 2024
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, der Gebühren und der Umlagen. Der Vorstand schlägt die Beträge vor.
Die festgesetzten Beträge werden rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
(Die aufgeführten Beiträge sind Monatsbeiträge)
Beitragsklasse 01
Kinder bis 4 Jahre in Verbindung mit Beitragsklasse 06
0€
Beitragsklasse 02
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
9,50€
Beitragsklasse 03
Schüler | Azubis | Wehrpflichtige | Studenten | Ersatzdienstleistende (max. 25 Jahre, gem. Kindergeld-Paragraf) |Schwerbehinderte ab einem GdB von 80
9,50€
Beitragsklasse 04
Erwachsene über 18 Jahre
12,00€
Beitragsklasse 05
Ehrenmitglieder
0€
Beitragsklasse 06
Mutter/Vater mit Kind in Verbindung mit Beitragsklasse 01
12,00€
Beitragsklasse 07
Familienbeitrag siehe Hinweis Beitragsklasse 03
24€
Beitragsklasse 08
Fördernde Mitglieder
Schwerbehinderte ab einem GdB von 80 %
5,00€
Beitragsklasse 09
Aufnahmegebühr
10,00€
- Der Vorstand des Vereins prüft und entscheidet jährlich, ob eine Anpassung der Beiträge der Mitgliederversammlung vorgelegt wird.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Beitragsfreistellung/ Mitgliedsstatus für Übungsleiter ohne Teilnahme am Vereinssport
- Die Regelung betrifft: Gruppenhelfer; die vom AL oder ÜL für diese Tätigkeit benannt wurden.
- Übungsleiter oder Trainer mit Vertrag. Trainer aus dem Bereich Gesundheits- u. Rehasport sind ausgenommen.
Für unter a und b fallende Mitarbeiter im Verein gilt, dass wenn sie kein Sportangebot im Verein wahrnehmen – auf begründeten Antrag und zeitlich befristet – als förderndes Mitglied geführt werden können. Die Befristung ist max. auf 1 Jahr begrenzt. Eine Verlängerung bedarf eines neuen Antrages.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 u. 07 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen. Der Nachweis ist unaufgefordert vom Mitglied zu erbringen. Insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03 u. 07.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW, der Verwaltungsberufsgenossenschaft, der Fachverbände und der GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.
- Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich durch Einzugsermächtigung zum 01.03. bzw. 01.10. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € zzgl. Rückbuchungsgebühr pro Mahnung erhoben.
- Ein Vereinseintritt kann monatlich erfolgen.
- Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung einen Zusatzbeitrag beantragen, der von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
§4 Gebühren
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden.
- Kursveranstaltungen erstrecken sich über einen begrenzten Zeitraum. Nichtmitglieder können sich zu allen Kursen anmelden. Sollten Kurse überbelegt sein, erhalten Vereinsmitglieder den Vorzug. Eine Mindestteilnehmerzahl ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses.
- Die Kursgebühr zu 01 – 03 wird mit der Anmeldung in einer Summe fällig. Die Zahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren. Nähere Einzelheiten hierzu sind dem Anmeldeformular zu entnehmen.
Eine Rückerstattung der Kursgebühr bei Krankheit, Unfall, Rücktritt wird ausgeschlossen. - Die Kursgebühr zu 04 und 05 werden nach der tatsächlichen Teilnahme erhoben. Sie werden in Rechnung gestellt und sind zu überweisen.
- Die Gebühren unter 04 werden dynamisch an die Vergütungssätze gemäß gültiger Vereinbarung zwischen LSB und den Kostenträgern angepasst. (Aktuelle Vergütungssätze einsehbar unter: https://rehasupport.nrw/cp/1/24/faq#48)
Gebühr 01
Vereinsmitglied
2,50€ / 60Min
Gebühr 02
Nichtmitglied
6,00€ / 60Min
Gebühr 03
Rehasport mit Verordnung
Mitglied
0€
Kein Mitglied
0€
Gebühr 04
Rehasport ohne Verordnung
Mitglied
50% des Vergütungssatzes gem. §4.4
Kein Mitglied
100% des Vergütungssatzes gem. §4.4
Gebühr 05
Herzsport Zusatzangebot
Gymnastik und Bewegungsspiele
pro ½ Stunde
Mitglied
1,25€
Kein Mitglied
2,50€
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagen-Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonten
Sparkasse Siegen
BIC: WELADED1SIE
IBAN: DE 77 4605 0001 0047 5123 22
Volksbank in Südwestfalen eG
BIC: GENODEM1NRD
IBAN: DE49 4476 1534 4001 1628 00
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Vereinsaustritt muss schriftlich spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderhalbjahres erfolgen. Der Austritt aus dem Verein entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderhalbjahr.
§ 7 Sonderlösung für Flüchtlinge und Kinder aus sozial schwachen Familien
Im Einvernehmen mit der Stadt Netphen, hier Sozialamt, wurde nachstehender Anhang zur Beitragsordnung erarbeitet; gemäß BuT Leistungen nach §34 SGB XII.
Eltern dieser Flüchtlings-Familien, die im Verein Sport treiben wollen, können einen Antrag auf Beitragsbefreiung beim Vereinsvorstand stellen.