gültig ab 01.01.2021
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, der Gebühren und der Umlagen. Der Vorstand schlägt die Beträge vor.
Die festgesetzten Beträge werden rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
(Die aufgeführten Beiträge sind Monatsbeiträge)
Kinder bis 4 Jahre in Verbindung mit Beitragsklasse 06
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
Schüler | Azubis | Wehrpflichtige | Studenten | Ersatzdienstleistende (max. 25 Jahre, gem. Kindergeld-Paragraf) |Schwerbehinderte ab einem GdB von 80
Erwachsene über 18 Jahre
Ehrenmitglieder
Mutter/Vater mit Kind in Verbindung mit Beitragsklasse 01
Familienbeitrag siehe Hinweis Beitragsklasse 03
Fördernde Mitglieder
Angebotsbeitrag für gekennzeichnete Angebote
Vereinsmitglied
Vereinsmitglied
Präventionsangebote mit Siegel
und Bezuschussung nach § 20
SGB V für Vereinsmitglied und
Nichtmitglied.
Rehasport mit Verordnung
RehaSport ohne Verordnung
Herzsport Zusatzangebot
Gymnastik und Bewegungsspiele
pro ½ Stunde
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagen-Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
BIC: WELADED1SIE
IBAN: DE 77 4605 0001 0047 5123 22
BIC: GENODEM1NRD
IBAN: DE49 4476 1534 4001 1628 00
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Vereinsaustritt muss schriftlich spätestens 4 Wochen vor Jahresende erfolgen. Der Austritt aus dem Verein entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
Im Einvernehmen mit der Stadt Netphen, hier Sozialamt, wurde nachstehender Anhang zur Beitragsordnung erarbeitet; gemäß BuT Leistungen nach §34 SGB XII.
Eltern dieser Flüchtlings-Familien, die im Verein Sport treiben wollen, können einen Antrag auf Beitragsbefreiung beim Vereinsvorstand stellen.
Kind
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Kind
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