Beitrags- & Gebührenordnung des Turnvereins „Einigkeit“ 1900 e.V. Netphen

gültig ab 2024

§ 1 Grundsatz 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. 

§ 2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, der Gebühren und der Umlagen. Der Vorstand schlägt die Beträge vor. 

Die festgesetzten Beträge werden rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge 

(Die aufgeführten Beiträge sind Monatsbeiträge)

Beitragsklasse 01

Kinder bis 4 Jahre in Verbindung mit Beitragsklasse 06 

0€

Beitragsklasse 02

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 

9,50€

Beitragsklasse 03

Schüler | Azubis | Wehrpflichtige | Studenten | Ersatzdienstleistende (max. 25 Jahre, gem. Kindergeld-Paragraf) |Schwerbehinderte ab einem GdB von 80

9,50€

Beitragsklasse 04

Erwachsene über 18 Jahre

12,00€

Beitragsklasse 05

Ehrenmitglieder

0€

Beitragsklasse 06

Mutter/Vater mit Kind in Verbindung mit Beitragsklasse 01

12,00€

Beitragsklasse 07

Familienbeitrag siehe Hinweis Beitragsklasse 03

24€

Beitragsklasse 08

Fördernde Mitglieder

Schwerbehinderte ab einem GdB von 80 % 

5,00€

Beitragsklasse 09

Aufnahmegebühr 

10,00€

  1. Der Vorstand des Vereins prüft und entscheidet jährlich, ob eine Anpassung der Beiträge der Mitgliederversammlung vorgelegt wird.

     

  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. 

     

  3. Beitragsfreistellung/ Mitgliedsstatus für Übungsleiter ohne Teilnahme am Vereinssport

     

    1. Die Regelung betrifft: Gruppenhelfer; die vom AL oder ÜL für diese Tätigkeit benannt wurden. 
    2. Übungsleiter oder Trainer mit Vertrag. Trainer aus dem Bereich Gesundheits- u. Rehasport sind ausgenommen.  
      Für unter a und b fallende Mitarbeiter im Verein gilt, dass wenn sie kein Sportangebot im Verein wahrnehmen – auf begründeten Antrag und zeitlich befristet – als förderndes Mitglied geführt werden können. Die Befristung ist max. auf 1 Jahr begrenzt. Eine Verlängerung bedarf eines neuen Antrages.

       

  4. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 u. 07 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

     

  5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen. Der Nachweis ist unaufgefordert vom Mitglied zu erbringen. Insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03 u. 07. 
     
  6. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW, der Verwaltungsberufsgenossenschaft, der Fachverbände und der GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.

     

  7. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich durch Einzugsermächtigung zum 01.03. bzw. 01.10. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

     

  8. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € zzgl. Rückbuchungsgebühr pro Mahnung erhoben.

     

  9. Ein Vereinseintritt kann monatlich erfolgen. 

     

  10. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung einen Zusatzbeitrag beantragen, der von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

§4 Gebühren

  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden.

     

  2. Kursveranstaltungen erstrecken sich über einen begrenzten Zeitraum. Nichtmitglieder können sich zu allen Kursen anmelden. Sollten Kurse überbelegt sein, erhalten Vereinsmitglieder den Vorzug. Eine Mindestteilnehmerzahl ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses.

     

  3. Die Kursgebühr zu 01 – 03 wird mit der Anmeldung in einer Summe fällig. Die Zahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren. Nähere Einzelheiten hierzu sind dem Anmeldeformular zu entnehmen.
    Eine Rückerstattung der Kursgebühr bei Krankheit, Unfall, Rücktritt wird ausgeschlossen.

     

  4. Die Kursgebühr zu 04 und 05 werden nach der tatsächlichen Teilnahme erhoben. Sie werden in Rechnung gestellt und sind zu überweisen. 

     

  5. Die Gebühren unter 04 werden dynamisch an die Vergütungssätze gemäß gültiger Vereinbarung zwischen LSB und den Kostenträgern angepasst. (Aktuelle Vergütungssätze einsehbar unter: https://rehasupport.nrw/cp/1/24/faq#48) 

     

Gebühr 01

Vereinsmitglied

2,50€ / 60Min

Gebühr 02

Nichtmitglied 

6,00€ / 60Min

Gebühr 03

Rehasport mit Verordnung

Mitglied
0€

Kein Mitglied
0€

Gebühr 04

Rehasport ohne Verordnung

Mitglied

50% des Vergütungssatzes gem. §4.4

Kein Mitglied

100% des Vergütungssatzes gem. §4.4

Gebühr 05

Herzsport Zusatzangebot
Gymnastik und Bewegungsspiele
pro ½ Stunde

Mitglied

1,25€

Kein Mitglied

2,50€

Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagen-Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. 

 

§ 5 Vereinskonten

Sparkasse Siegen

BIC: WELADED1SIE

IBAN: DE 77 4605 0001 0047 5123 22

Volksbank in Südwestfalen eG

BIC: GENODEM1NRD

IBAN: DE49 4476 1534 4001 1628 00

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt. 

§ 6 Vereinsaustritt 

Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Vereinsaustritt muss schriftlich spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderhalbjahres erfolgen. Der Austritt aus dem Verein entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderhalbjahr.

§ 7 Sonderlösung für Flüchtlinge und Kinder aus sozial schwachen Familien 

Im Einvernehmen mit der Stadt Netphen, hier Sozialamt, wurde nachstehender Anhang zur Beitragsordnung erarbeitet; gemäß BuT Leistungen nach §34 SGB XII. 

Eltern dieser Flüchtlings-Familien, die im Verein Sport treiben wollen, können einen Antrag auf Beitragsbefreiung beim Vereinsvorstand stellen.